AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Zimmerbörse Prerow“, Inh. Frau Marianne Henke, Strandstraße 16
in 18375 Ostseebad Prerow

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Zimmerbörse Prerow (nachfolgend Vermittler genannt) ist bevollmächtigt, einen Vermittlungsvertrag im Namen und auf Rechnung des Eigentümers (nachfolgend Vermieter genannt) auszufertigen. Die Zimmerbörse Prerow tritt nur als Vermittler der Vermietung der jeweiligen Ferienunterkunft auf. Die Zimmerbörse Prerow ist kein Reiseveranstalter.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienunterkünften und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mieter (nachfolgend Gast genannt) und Vermittler. Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermittler diese schriftlich bestätigt hat.

1.3 Die in der Ferienunterkunft ausliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil des Vermittlungsvertrages.

 

2. BUCHUNG UND BUCHUNGSBESTÄTIGUNG

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermittler die Buchungsanfrage des Gastes annimmt und den Vertrag schriftlich per Mail oder per Post versendet.

 

3. PREISE, LEISTUNGEN UND KURTAXE

3.1 Alle Preise für Übernachtung und andere Leistungen richten sich nach dem gültigen Onlineangebot und der Vereinbarung im Vermittlungsvertrag. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Wasser, Strom und dem zur Unterkunft zugehörigen Parkplatz an.

3.2 Alle Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.3 Die Kurtaxe wird entsprechend der ortsüblichen Satzung erhoben und ist mit der Restzahlung zu überweisen.

3.4 Für jede Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnet.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Die Anzahlung in Höhe von 15 % des Mietpreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum des Vermittlungsvertrages, die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto des Vermittlers zu überweisen.

4.2 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung nach Absprache in bar oder mittels EC-Karte bei Schlüsselübergabe. Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich.

4.3 Geht die Anzahlung und die Restzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin auf dem Konto des Vermittlers ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von 3 Tagen die Ferienunterkunft anderweitig vermieten. 

 

5. ANREISE

5.1 Am Anreisetag steht die Ferienunterkunft ab 16.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann sich die Einzugszeit aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens der Reinigungsfirma verzögern. Schadensersatzansprüche können aus der nicht schuldhaften Verzögerung nicht geltend gemacht werden.

5.2 Bei einer Ankunft nach 18.00 Uhr ist eine telefonische Information bis 17.00 Uhr erforderlich, um den Ort der Schlüsselübergabe zu vereinbaren.

5.3 In der Regel gehört zu jeder Ferienunterkunft 1 PKW - Stellplatz. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen stehen nur öffentliche, kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem vermieteten Grundstück ist verboten.

 

6. ABREISE

6.1 Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr besenrein, mit gewaschenem Geschirr/geleertem Geschirrspüler, entleertem Mülleimer zur Endreinigung freizugeben und die Schlüssel im Vermittlungsbüro abzugeben.

6.2 Bei nicht geleertem Geschirrspüler werden dem Gast als Aufwandsentschädigung einmalig Kosten in Höhe von 15,- € berechnet.

6.3 Eine Überziehung der Abreisezeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermittlers zulässig und diese ist spätestens 4 Tage vor Abreise einzuholen. Eine schuldhaft verspätete Abreise ohne Zustimmung des Vermittlers kann zu Wartezeiten und zusätzlichen Kosten seitens der Reinigungsfirma führen, die der Gast zu tragen hat.

6.4 Alle Fenster, Türen und Sonnenschirme sind durch den Gast vor Abreise ordnungsgemäß zu schließen.

 

7. AUFENTHALT IM MIETOBJEKT

7.1 Die Ferienunterkunft steht nur für die bei Buchung namentlich angegebenen Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermittlers. Nicht im Vertrag aufgeführte Personen haben kein Aufenthalts- und Nutzungsrecht.

7.2 Die Ferienunterkunft wird dem Gast in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Das Inventar ist pfleglich und schonend zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienunterkunft vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

7.3 Wird die Ferienunterkunft durch den Gast nicht in einem vertragsgemäßen Zustand vorgefunden, sind etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bezug, dem Vermittler anzuzeigen. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bezug, gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Gehen Reklamationen schuldhaft erst am Ende der Mietzeit bzw. nach Verlassen der Ferienunterkunft bei dem Vermittler ein, bestehen ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

7.4 Der Gast haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden an der Immobilie, dem Mobiliar oder Inventar. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind dem Vermittler und, soweit vorhanden, einer Haftpflichtversicherung sofort zu melden. Dem Vermittler sind dann der Name, Anschrift und die Schadennummer der Versicherung mitzuteilen. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

7.5 Bei schuldhaftem Schlüsselverlust durch den Gast trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer neuen Schließanlage bzw. für die Wiederbeschaffung neuer Schlüssel. Dies betrifft ebenfalls den Verlust eines Transponders für eine E-Auto Ladestation.

7.6 Bei Ferienunterkünften mit einem Reetdach ist das Grillen aus Sicherheitsgründen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen und nur mit einem Elektrogrill gestattet.

7.7 Bereitgestellte Fahrräder, Bollerwagen, Spielgeräte oder Grills sind nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Schuldhaft selbstverursachte Schäden sind dem Vermittler unverzüglich zu melden und dem Vermieter zu ersetzen.

7.8 Bei schuldhaften Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung ist der Vermittler berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.

7.9 Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung die den Schutz bei einem Schlüsselverlust und Schäden am Mobiliar beinhaltet und bieten über unsere Internetseite die Möglichkeit des eigenständigen Abschlusses einer solchen Versicherung durch den Gast an.

 

8. AUFLADEN VON ELEKTROAUTOS UND AKKUS VON ELEKTROFAHRRÄDERN

Das Aufladen von Elektroautos und Akkus von Elektrofahrrädern ist ausschließlich an den dazu vorgesehenen Ladeplätzen gestattet. Es ist nicht gestattet, solche Fahrzeuge oder Akkus an der Stromversorgung der gebuchten Unterkunft aufzuladen. Wir warnen davor, ein Auto oder einen Fahrradakku dauerhaft an einer Haushalts-Steckdose zu laden. Die normalen Steckdosen sind für diese mehrstündigen Dauer-Belastungen nicht geeignet und es besteht Brandgefahr. Sämtliche Schäden am Gebäude, die durch das unerlaubte Entnehmen von Strom zum Laden von E-Fahrzeugen entstehen, trägt der Verursacher.

 

9. ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN

9.1 Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr gilt eine allgemeine Nachtruhe. TV- und Audiogeräte sind auf eine angemessene Zimmerlautstärke einzustellen.

9.2 Die Unterbringung von Haustieren in der Ferienunterkunft ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermittlers erlaubt.

9.3 In allen Ferienunterkünften gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermittler dem Gast zusätzlich zur Reinigungspauschale eine Aufwandsentschädigung für die Geruchsbeseitigung in Höhe von 100,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

9.4 Der Vermittler kann nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Ferienunterkunft betreten. In besonderen Situationen, z. Bsp. bei Gefahr für andere Gäste oder die Ferienunterkunft, darf der Vermittler die Unterkunft auch ohne diese Absprache betreten.

 

10. RÜCKTRITT DURCH DEN GAST, UMBUCHUNG

10.1 Dem Gast wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Rücktritt bzw. die Umbuchung muss schriftlich erfolgen und wird mit Eingang beim Vermittler wirksam. Für den Fall des Rücktritts ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter bzw. Vermittler eine angemessene Entschädigung zu zahlen, nicht angefallene Aufwendungen werden berücksichtigt.

10.2 Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

- bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 15 % des Übernachtungspreises

- vom 60. Tag bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises

- vom 44. Tag bis 1 Tag vor Mietbeginn 90 % des Übernachtungspreises

- Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Übernachtungspreises

Dem Gast bleibt grundsätzlich nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Unabhängig davon ist eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 90,- € fällig.

Bei verspäteter Anreise bzw. früherer Abreise hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Übernachtungspreises.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung und bieten über unsere Internetseite die Möglichkeit des eigenständigen Abschlusses einer solchen Versicherung durch den Gast an.

10.3 Eine Umbuchung des Reisezeitraums ist bis 61 Tage vor Anreise möglich. Dafür ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € fällig. Bei Einkürzung des Reisezeitraums fallen Stornokosten gemäß Punkt 10.2 an.

 

11. BEENDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN VERMITTLER

11.1 Im Falle eines Rücktritts seitens des Vermittlers, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei einem berechtigten Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gasts auf Schadensersatz.

11.2 Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.) die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermittler berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Gast ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen.

11.3 Der Vermittler kann nach Mietbeginn den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast und/oder seine Mitreisenden andere Gäste nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Aufenthalts gerechtfertigt ist.

 

12. HAFTUNG DES VERMITTLERS

12.1 Der Vermittler haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung der Ferienunterkunft. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen höherer  Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.  Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für die Folgen von Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

12.2 Eine Haftung des Vermittlers für die Benutzung des bereitgestellten Inventars/Ausstattung ist ausgeschlossen.

 

13. SONDERVEREINBARUNGEN

13.1 Die mögliche Nutzung eines Internetzugangs im Mietobjekt richtet sich nach der gesonderten Vereinbarung über die Nutzung eines W-LAN-Zugangs die auf unserer Internetseite www.zimmerboerse-prerow.de veröffentlicht ist.

13.2 Die Nutzung und Verwendung der Daten des Gasts richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung und den Datenschutzhinweisen, die auf unserer Internetseite www.zimmerboerse-prerow.de veröffentlicht sind.

13.3 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst; von dieser (doppelten) Schriftformklausel werden ausdrückliche und individuell ausgehandelte Abreden zwischen Vermittler und Gast nicht erfasst.

 

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung des Vermittlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

 

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